Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw.  Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Wir weisen darauf hin, dass die von uns  weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer,  Vermieter oder Auftraggeber stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder  Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt unseren Kunden,  die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu  überprüfen. Im Übrigen haftet die Firma JPK Immobilien nur bei Vorsatz oder grober  Fahrlässigkeit.
  2. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande  gekommenen Kauf- bzw. Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche oder  vereinbarte Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision zu zahlen. Bei einem Erwerb im  Zwangsversteigerungsverfahren entstehen für den Erwerber keine Kosten durch  unsere Tätigkeit. Unsere Angebote und Angebotsunterlagen sind nur für den  Empfänger bestimmt und dürfen an Dritte nur nach deren Benennung und unserer  schriftlichen Einwilligung weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu  Schadenersatzleistung mindestens in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw.  Vermittlungsprovision. Die Kontaktaufnahme bedeutet Auftragserteilung und  Anerkennung vorstehender Bedingungen.
  3. Der Nachweis durch uns gilt als anerkannt, wenn bereits bekannte Objekte nicht  unverzüglich nach Kenntnis unseres Angebotes zurückgewiesen werden unter  gleichzeitiger Bekanntgabe, woher die Kenntnis des Objektes erlangt worden ist. Im  Fall der Unterlassung dieser Mitteilung gilt der obige Nachweis als ursächlich für einen  Vertragsabschluss. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf  uns Bezug zu nehmen.
  4. Die Provision aus der Gesamtsumme entsteht und ist zahlbar bei Abschluss des  notariellen Kaufvertrages bzw. Mietvertrages. Die Provisionspflicht erlischt nicht, wenn  der Vertrag ohne uns direkt oder durch Dritte zum Abschluss gekommen ist, wenn die  Übertragung des Verfügungsrechts an einem Grundstück in anderer Form als durch Vertrag geschieht oder wenn dritte Personen ein gesetzliches oder vertragliches  Vorkaufsrecht ausüben. Die ortsübliche Maklerprovision ist ferner zu zahlen, wenn mit  dem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb von zwei Jahren ein anderes  Grundstücksgeschäft abgeschlossen werden sollte.
  5. Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag  später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus  sonstigem Grund als rechtsunwirksam erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.
  6. Von einem Vertragsabschluss muss uns auch nach Beendigung des Auftrages  unverzüglich unter Angabe des Objektes, der Vertragsschließenden sowie des  Kaufpreises Mitteilung gemacht werden.
  7. Direkte oder durch andere Makler benannte Interessenten sind an uns zu verweisen,  sofern uns Alleinauftrag erteilt worden ist. Im Falle eines Vertragsabschlusses haftet  uns der Auftraggeber für die volle Provision.
  8. Wird statt des Ankaufs eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so ist bei  Vertragsabschluss die hierfür ortsübliche Maklerprovision zu zahlen. Sofern binnen  einer Frist von zwei Jahren nach Abschluss des vorerwähnten Rechtsgeschäftes mit  dem von uns benannten Vertragspartner ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, so  verpflichtet dies zur Zahlung der für einen Kaufvertrag ortsüblichen Provision.
  9. Sofern ein von uns nachgewiesener Mieter oder Pächter innerhalb von fünf Jahren  nach Abschluss des Miet- bzw. Pachtvertrages das Grundstück ankauft, verpflichtet  dies ebenfalls zur Zahlung der ortsüblichen Maklerprovision; hierbei kann die bereits  gezahlte Provision für die Vermietung in Anrechnung gebracht werden. Unsere Verpflichtungen ergeben sich im Übrigen aus den Vorschriften des BGB über den  Maklervertrag.
  10. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages  haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich fixiert werden; die Einhaltung der Schriftform  ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.
  11. Werden verbindlich vereinbarte Besichtigungstermine vom Kunden nicht eingehalten  bzw. nicht abgesagt, so behalten wir uns vor, unseren Aufwand dem Kunden in  Rechnung zu stellen!
  12. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften  davon sich als unwirksam erweisen. Eine etwaige unwirksame Vorschrift ist so  umzudeuten oder durch eine solche rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, dass  dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers.
  14. Die Firma JPK Immobilien ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des  Vertragsverhältnisses Daten zu speichern und weiterzugeben.
  15. Sollten Sie eine Rechnung für nichtunternehmerische (private) Zwecke bezogen haben, ist diese Rechnung zwei Jahre aufzubewahren.

AGB (PDF)

Gerne informieren wir Sie persönlich!

Adresse

JPK Immobilien
Brennerstraße 39
31737 Rinteln

Kontakt

Tel: 0 57 51 – 92 15 69-0
E-Mail: info@jpk-immobilien.de

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